Ferienbetreuung 2024 beim SVN München e.V.

Auch im Jahr 2024 wird es unsere begehrten Ferienangebote beim SVN München geben.

FerienAktivCamp 2024

Das FerienAktivCamp des SVN München e.V. bietet Kindern ein umfangreiches sportliches Programm für die Osterferien, die erste Pfingstferienwoche, die ersten beiden Sommerferienwochen, die letzte Sommerferienwoche und die Herbstferienwoche (ohne Feiertag). Mit einem vielfältigen Sportangebot und einer Menge Spaß können die Ferien starten. Die Campgebühr beinhaltet für jeden Tag ein Mittagessen mit Getränk. Betreut werden die Kinder von qualifizierten Übungsleitern unserer Kindersportschule (KiSS).

In der Ferienbetreuung ist auch diesmal wieder der Name Programm. Wir geben den Kindern ab 6 bis 12 Jahren die Möglichkeit, zahlreiche Sportarten (z.B. Fußball, Hockey, Badminton, Tennis, Leichtathletik, Klettern, Parcours, Handball, Basketball) auszuprobieren. Zusätzlich zu den Sportarten werden auch Einheiten mit kleinen Bewegungsspielen und jeden Tag eine Freispielphase, in welcher die Kinder sich Materialien ihrer Wahl ausleihen dürfen, durchgeführt. In der Regel trainieren die Kinder vier Sportarten am Tag, die sowohl in der Halle, als auch auf der Freifläche unseres neuen Sportparks in der Fritz-Erler-Str. 3 angeboten werden. Mittags werden die Kinder in unserem Restaurant am Sportpark mit warmen Essen und einem Getränk verpflegt.

Anbei erhalten Sie alle Informationen zu dem diesjährigen Ferienangebot inkl. Anmeldezeitraum, Kosten und dem Link zur Anmeldung. Weitere Informationen sind auch auf unserer Anmeldeplattform unter Details zu finden.

Daten

Uhrzeit Bringzeit: 09:00 – 09:15; Abholzeit: 15:45 – 16:00 Uhr
Kosten ohne Förderung BA 16 Nicht-Mitglieder: 40 € pro Tag (ab dem 2. Kind: 38 € pro Tag)

SVN Mitglieder: 38 € pro Tag (ab dem 2. Kind: 36 € pro Tag)

Kosten mit Förderung BA 16 Nicht-Mitglieder:  34 € pro Tag (ab dem 2. Kind: 32 € pro Tag)

SVN-Mitglieder:    32 € pro Tag (ab dem 2. Kind: 30 € pro Tag)

Anmeldung bis Montag vor den entsprechenden Ferien möglich (außer Sommerferien)

Anmeldeportal ebusy

Förderung Bezirksausschuss 16 – Spendenmöglichkeit

Liebe Eltern,

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren FerienAktivCamps!

Seit vielen Jahren ist der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach unser Partner bei der Finanzierung der FerienAktivCamps. Aufgrund der begrenzten Mittel und steigenden Kosten mussten wir unsere Teilnahmegebühr leicht erhöhen. Um weiterhin sozial verträgliche Preise anbieten zu können, werden wir auch dieses Jahr wieder einen Antrag auf Fördermittel des BA 16 gestellt.

Als Auflage für die Förderung gibt es nun auch die Möglichkeit den Normalpreis ohne Förderung zu zahlen. Sie können somit als Eltern selbst entscheiden, ob sie sich den Normalpreis leisten können und hierdurch Fördermittel an den BA zurückgezahlt werden können, um andere Projekte zu fördern, oder sie die Fördermittel in Anspruch nehmen wollen/müssen. Die Anpassung des Preises erfolgt über die Buchungskriterien.

Wir können die Preise nur kostengünstig halten, wenn wir Spenden und/oder Sponsoren für das Projekt finden und uns um weitere Finanzierungsquellen bemühen.

Über Spenden auf unser Spendenkonto würden wir uns freuen.

Empfänger: SVN München e.V.

IBAN: DE83 7015 0000 0026 2700 58

BIC: SSKMDEMMXXX

Verwendungszweck: Spende FerienAktivCamps

Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung aus.

Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes München Steuer-Nr. 143/222/20708 vom 02.11.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer, befreit.

Haben Sie Interesse den Verein als Sponsor zu unterstützen? Melden Sie sich gerne für weitere Informationen an die .

AGB Feriencamps

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Ferienprogramme des SVN München e.V.

Diese Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem SVN München e.V. als Veranstalter von Ferienprogrammen und dem Teilnehmendem bzw. seinem gesetzlichen Vertreter,
nachfolgend bezeichnet als „Teilnehmer“ Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts.

1. Anmeldung Rechtsbeziehungen

Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt über die Online-Anmeldeplattform
https://svn-muenchen.ebusy.de/.
Die Anmeldung ist eine verpflichtende kostenpflichtige Buchung. Die Rechtsbeziehung zwischen dem SVN und dem Teilnehmendem sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Teilnehmervertrages muss schriftlich erfolgen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. Leistungen, Aufsichtspflicht

a) Die vom SVN angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Programm und finden an dem in der Programmausschreibung bezeichneten Ort statt.

b) Die Aufsichtspflicht beginnt /endet mit Übergabe des Kindes an/durch den Betreuenden an der Eingangstüre zur Turnhalle/zum Sportsaal oder an dem in dem Ferienprogramm gesondert angegebenen Ort.

c) Die Teilnehmenden werden von Mitarbeitenden des SVN betreut; dies können auch minderjährige Betreuungspersonen sein.

3. Krankheiten o.ä.

Eventuelle Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen des Teilnehmenden müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Im Falle einer ansteckenden Erkrankung gem. dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme an dem Angebot nicht möglich.

4. Teilnahme

Mit Abschluss des Vertrages sind die Teilnehmenden berechtigt, an allen Programmpunkten des Ferienprogramms teilzunehmen, wenn nicht schriftlich von Seiten des gesetzlichen Vertreters ein Verbot/Einschränkung ausgesprochen wurde.

5.Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird in der Woche vor Kursbeginn per Lastschriftmandat eingezogen. Bitte achten Sie auf Deckung ihres Kontos. Im Fall einer Rücklastschrift müssen wir die Rücklastgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 berechnen.
Ihr Kind darf nur an dem FerienAktivCamp teilnehmen, wenn der Betrag vor Beginn des Camps beglichen ist.

6. Rücktritt, Nichtantritt, Ausschluss von Teilnehmern, Absage des Veranstalters

a) Der Teilnehmende des SVN Ferienprogramms kann vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten.

A) Bei einem Rücktritt bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erhält der SVN als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen/Aufwendungen einen Erstattungsanspruch in Höhe von € 20,–.

B) Bei einem Rücktritt ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Gebühr fällig.

C) Der Rücktritt ist in allen Fällen schriftlich (Post, Email) zu erklären.

Ausschlaggebend für die Berechnung etwaiger Erstattungen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim SVN München e.V. Staudingerstr. 20, 81735 München oder per Email bei:
.

b) Bei verspätetem Antritt, vorzeitigem Abholen oder Nichtantritt einer gebuchten Veranstaltung besteht kein Anspruch auf volle oder teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr. Auch für solche Fälle empfiehlt sich ggf. der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

c) Der SVN ist berechtigt, aus zwingenden Gründen eine Maßnahme abzusagen bzw. abzubrechen (z.B. höhere Gewalt, Sicherheit der Kinder, Ausbruch von ansteckenden Krankheiten). In diesem Fall erhält der Teilnehmer eine vollständige/anteilige Gutschrift für ein folgendes SVN-Ferienprogramm in Höhe der Anzahl ausgefallener Tage.

d) Sollten Teilnehmende den Ablauf massiv stören und sich nicht an die Anweisungen des Betreuungspersonals halten, ist dieser von einem Erziehungs-und/oder Abholungsberechtigten abzuholen. Für diesen Tag erfolgt keine –auch keine anteilige- Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Wird der Teilnehmende dauerhaft von der Veranstaltung ausgeschlossen, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren oder eine Gutschrift;

7. Haftung

Der Veranstalter SVN München e.V. haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der Teilnehmende haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden. Vermittelt der SVN München e.V. Fremdleistungen haftet er nicht für deren Durchführung, soweit in der Programmbeschreibung auf die Vermittlung ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

8. Datenschutz, Einwilligungserklärung

Die Teilnehmenden bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten, auch in elektronischer Form -unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen – verarbeitet und genutzt werden und dass diese Daten an die Betreuungspersonen des Ferienprogramms, sowie zur Beantragung von Fördermitteln an die Jugendverbände (Münchner Sportjugend, Kreisjugendring München) übermittelt werden. An sonstige Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Nach Beendigung des Ferienprogramms dürfen die Stammdaten bis auf Widerruf für das Ferienprogramm im Folgejahr verarbeitet und genutzt werden. Die Daten werden nur in anonymisierter Form (das heißt, die Daten können keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden) für statistische Zwecke und einen eventuellen Abschlussbericht über das Ferienprogramm verarbeitet und genutzt werden. Die mit den Daten befassten Personen sind zum Datengeheimnis verpflichtet. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit für die Zukunft schriftlich gegenüber dem SVN München widerrufen werden.

9. Bildrechte

Der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Ferienprogramms Aufnahmen (Fotos und Videos) von Teilnehmer angefertigt werden. Diese dürfen ohne Namensnennung für Zwecke wie Presseberichte, Flyer, Plakate sowie der digitalen Präsentation auf der SVN München-Homepage und den Auftritten des Vereins in den sozialen Medien unentgeltlich genutzt und/oder veröffentlicht werden. Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Version Stand: 12.01.2024