PSG – Prävention sexualisierter Gewalt
Richtlinie/Schutzvereinbarungen zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) beim SVN München e.V.
Die Schutzvereinbarungen sind Handlungsempfehlungen für alle Trainer, Sportler, Erziehungsberechtigten und beteiligten Personen des Vereinsgeschehens. Diese Schutzvereinbarungen spiegeln das Leitbild des SVN München e.V. wieder und sollen Trainer in ihrer Arbeit mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen unterstützen. Sie definieren, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist, und ermöglichen daher, gezielter auf Verhaltensweisen zu achten und Verstöße anzusprechen. Jeder Trainer des SVN München e.V. hat mit Vertragsabschluss eine Selbstverpflichtungserklärung und einen Ehrenkodex unterschrieben und sich dazu verpflichtet, das Kindeswohl zu schützen und mögliche Grenzüberschreitungen jeglicher Art von Gewalt zu melden.
Zur weiteren Orientierung haben wir einige Punkte festgelegt, um mögliche Grauzonen zu klären und somit Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen.
Das schafft Offenheit, Sicherheit und Transparenz für alle!
Schutzvereinbarungen im Sportverein
Sportbetrieb
- Umkleideräume werden von Personen, die mit dem Trainingsbetrieb nicht unmittelbar zu tun haben, nur nach Klopfen und Aufforderung betreten.
- Erforderliche Körperberührungen durch die Übungsleiter für sportartspezifische Hilfestellungen, Grifftechniken, Vorzeigen einer Technik, unterstützende Führung bei technischen Bewegungsabläufen sind in vielen Sportarten unabdinglich, wenn sie zur Sicherung des Sportlers notwendig sind. Dennoch sind taktile Hilfestellungen der Trainer mit einer klaren Intension zu geben und ggf. mit dem Sportler vorab abzusprechen. Alle anderen Arten von Körperkontakt empfehlen wir zu unterlassen.
- Erwachsene wohnen nur dem Duschen bei, wenn dies mit den Eltern besprochen und zwingend notwendig ist. Der Trainer duscht gesondert von den Kindern und Jugendlichen. Bei Minderjährigen empfehlen wir z.B. im Schwimmunterricht mit Badebekleidung zu duschen.
- Besprechungen finden nicht unter der Dusche oder während des Umziehens statt.
- Bei einem Einzeltraining wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten.
- Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen herrscht immer ein Machtgefälle, welches aus einem Gefälle von Wissen und Orientierung resultiert. Die Trainer achten darauf, dass ein Sportler immer folgende Möglichkeiten hat:
Choice: Junge Menschen sollten immer die Wahl haben, ob sie sich in der aktuellen Situation befinden wollen.
Voice: Sie sollten immer das Recht haben, Rechteverletzungen zu äußern und ihre Stimme zu erheben.
Exit: Sie müssen aus jeder Situation aussteigen können.
Unternehmungen und Fahrten
- Übungsleiter sind nicht mit einem Kind oder einem Jugendlichen alleine in einem Raum (Zelt, Schlafraum, Aufenthaltsraum, Umkleide, Dusche, Sporthalle etc.). Eine solche Situation ist zu entschärfen z.B.:
- Durch das Hinzuziehen eines weiteren Betreuers, anderer Kinder/Jugendlicher oder auch offenbleibenden Türen in Verletzungsfällen.
- Durch getrennte Zimmer/Zelte für Übungsleiter und anvertraute Sportler z.B. bei Trainingslagern; oder wenn nicht anders möglich durch zwei Übungsleiter im Schlafraum.
- Durch die Trennung der Kinder und Jugendlichen nach Geschlechtern in den Unterkünften.
- Übungsleiter legen sich nicht zu Sportlern ins Bett.
- Falls Unternehmungen mit einzelnen Sportlern nötig sind, werden sie vorher bei den Erziehungsberechtigten und der Abteilungsleitung angemeldet und begründet.
- Die Mitnahme von einzelnen Sportlern im Auto ist zu vermeiden und findet nur bei expliziter Einwilligung der Erziehungsberechtigten statt.
- Der Zutritt fremder Personen und auch der Erziehungsberechtigten bei Maßnahmen wie Ferienfreizeiten ist nicht zugelassen.
Gespräche, Treffen und Beziehungsarbeit
- Übungsleiter nehmen Sportler nicht in ihren Privatbereich mit.
- Übungsleiter machen einzelnen Kindern oder Jugendlichen keine Geschenke.
- Bei vertraulichen Gesprächen gilt das Prinzip der offenen Türe bzw. der Sichtkontakt zu einer weiteren erwachsenen Person.
- Es herrscht Klarheit im körperlichen Umgang miteinander: Körperkontakte jeglicher Art nur in der „Öffentlichkeit“ der Gruppe.
- Körperliche Kontakte zu Sportlern (in den Arm nehmen, um zu trösten oder Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
- Keine Geheimnisse: Übungsleiter teilen mit Sportlern keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Übungsleiter mit einem Sportler trifft, können öffentlich gemacht werden. Eine Ausnahme liegt z.B. dann vor, wenn ein Sportler sich mit einem Problem dem Übungsleiter anvertraut.
- Übungsleiter äußern keine sexistischen Bemerkungen und abwertenden Kommentare über Sportler – auch nicht in Sozialen Medien.
- Sexualisierte Kommentare und sexualisiertes Verhalten in der Sportgruppe, auch über die Sozialen Medien, werden umgehend in der Sportgruppe thematisiert. Der Übungsleiter informiert nach Bedarf auch den Vereinsvorstand. Die Übungsleiter sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst.
Digitale und soziale Medien
- Es ist verboten, eine Person ohne deren Einwilligung an intimen Orten (z.B. Umkleide, Dusche, Schlafraum) zu fotografieren oder zu filmen. Auch mit Einwilligung sind Fotos an intimen Orten zu vermeiden.
- Aufnahmen von einzelnen Sportlern dürfen nur mit deren Einwilligung und bei Minderjährigen mit der Zustimmung ihrer Eltern gemacht werden. Selbstverständlich ist mit allen Fotos verantwortungsbewusst und nur innerhalb des Vereinskontexts umzugehen.
- Der SVN München e.V. empfiehlt nach Möglichkeit Trainingsanalysen nur mit dem Smartphone des Sportlers zu machen. Falls doch private Aufnahmen des Sportlers mit dem Smartphone des Trainers gemacht werden, empfehlen wir, die Aufnahmen von dem privaten Smartphone zu löschen. Anzügliche oder missverständliche Posen der Sportler sind zu vermeiden.
- Kontaktdaten der Sportler werden nur für die Organisation des Sportbetriebs, jedoch nicht für private Zwecke, genutzt. Nach Beendigung der Übungsleitertätigkeit bzw. nach Ausscheiden der Sportler aus der Sportgruppe müssen die Kontaktdaten der anvertrauten Sportler gelöscht werden.
- Wenn abteilungsinterne Informationen über geschlossene Gruppen über Messenger Dienste versendet werden, sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren immer mit ihren Erziehungsberechtigten in dieser Gruppe bzw. werden die Erziehungsberechtigten in die Kommunikation mit eingebunden. Private Nachrichten an Minderjährige sind zu vermeiden.
- Übungsleiter gestalten ihre (öffentlichen) Auftritte in den Sozialen Medien so, dass die anvertrauten Sportler nicht mit jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert werden.
- Im Trainingsbetrieb dürfen zusehende Dritte generell keine Bild- und Tonaufnahmen machen. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Trainer, welcher die Fotoeinverständniserklärungen der Kinder und Jugendlichen verwaltet, abgesprochen werden.